Norm
ABGB §1438 ERechtssatz
Jedenfalls mit der Rechtskraft des Kostenzuspruches wird das gesetzliche Pfandrecht des Rechtsanwaltes begründet. Das gesetzliche Pfandrecht des Rechtsanwaltes hindert eine Aufrechnung mit den dem Prozeßgegener in derselben Entscheidung zuerkannten Prozeßkosten.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0033995Dokumentnummer
JJR_19940907_OGH0002_0030OB00023_9400000_001