Norm
EO §1 IERechtssatz
Erfolgte für wechselseitige Kostenansprüche mehrerer Instanzen kein einheitlicher (saldierter) Kostenausspruch, kann jeder Teil für die ihm zuerkannten Kostenforderungen die Exekution beantragen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0102853Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
12.12.2011