RS OGH 1994/9/7 3Ob23/94

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 07.09.1994
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Norm

EO §1 IE
EO §1 IIA
ZPO §41 D3
ZPO §50

Rechtssatz

Erfolgte für wechselseitige Kostenansprüche mehrerer Instanzen kein einheitlicher (saldierter) Kostenausspruch, kann jeder Teil für die ihm zuerkannten Kostenforderungen die Exekution beantragen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0102853

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

12.12.2011
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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