Norm
IPRG §1Rechtssatz
Mangels Rechtswahl ist ein Werkvertrag, der in einem Drittstaat oder im Staat des Bestellers zu erfüllen ist, nach dem Recht des Staates zu beurteilen, in dem der Unternehmer seinen Sitz (seine Niederlassung) hat.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0076674Dokumentnummer
JJR_19940907_OGH0002_0030OB00549_9400000_002