RS OGH 1994/9/8 15Os89/94

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 08.09.1994
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Norm

StPO §252 Abs1 Z4

Rechtssatz

Stillschweigende Zustimmung zur Verlesung: Die Unterlassung einer Äußerung zu der in der Hauptverhandlung angekündigten oder begonnenen Verlesung als Zustimmung. Damit wird keine Widerspruchspflicht im Sinne des § 281 Abs 1 Z 4 StPO statuiert, sondern lediglich eine eindeutige, die Annahme stillschweigender Zustimmung hindernde Prozeßerklärung für erforderlich gehalten.

Entscheidungstexte

Schlagworte

siehe aber RS0099242

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0098331

Dokumentnummer

JJR_19940908_OGH0002_0150OS00089_9400000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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