Norm
StPO §252 Abs1 Z4Rechtssatz
Stillschweigende Zustimmung zur Verlesung: Die Unterlassung einer Äußerung zu der in der Hauptverhandlung angekündigten oder begonnenen Verlesung als Zustimmung. Damit wird keine Widerspruchspflicht im Sinne des § 281 Abs 1 Z 4 StPO statuiert, sondern lediglich eine eindeutige, die Annahme stillschweigender Zustimmung hindernde Prozeßerklärung für erforderlich gehalten.
Entscheidungstexte
Schlagworte
siehe aber RS0099242European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0098331Dokumentnummer
JJR_19940908_OGH0002_0150OS00089_9400000_001