RS OGH 1994/9/14 13Os104/94 (13Os105/94)

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Veröffentlicht am 14.09.1994
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Norm

MedienG §15 Abs1

Rechtssatz

Offensichtlich nicht berechtigt kann ein Antrag nur dann sein, wenn ihm bereits aus Gründen nicht stattzugeben ist, die sich unmittelbar aus dem Gesetz ergeben, ohne daß es hiezu (irgend) einer weiteren Beweisaufnahme, aber auch keiner Einwendungen und folglich auch keines Verfahrens bedarf.

Entscheidungstexte

  • 13 Os 104/94
    Entscheidungstext OGH 14.09.1994 13 Os 104/94

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0067370

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

25.01.2016
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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