RS OGH 1994/9/14 9ObA124/94, 9ObA239/94, 9ObA97/06i

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 14.09.1994
beobachten
merken

Norm

ABGB §879 BIIh

Rechtssatz

Die Einräumung der Möglichkeit, durch Selbstkündigung die Entlassung rückgängig zu machen, die auf die klageweise geltend gemachten Abfertigungsansprüche und Pensionsansprüche die gleichen Wirkungen zeitigt wie die Entlassung, begründet nicht die Ausübung eines sittenwirdrigen Druckes, zu kündigen oder nach größere Nachteile in Kauf zu nehmen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0016697

Dokumentnummer

JJR_19940914_OGH0002_009OBA00124_9400000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten