Norm
ABGB §879 BIIhRechtssatz
Die Einräumung der Möglichkeit, durch Selbstkündigung die Entlassung rückgängig zu machen, die auf die klageweise geltend gemachten Abfertigungsansprüche und Pensionsansprüche die gleichen Wirkungen zeitigt wie die Entlassung, begründet nicht die Ausübung eines sittenwirdrigen Druckes, zu kündigen oder nach größere Nachteile in Kauf zu nehmen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0016697Dokumentnummer
JJR_19940914_OGH0002_009OBA00124_9400000_001