RS OGH 1994/9/14 9ObA801/94

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Veröffentlicht am 14.09.1994
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Norm

ASGG §54 Abs2

Rechtssatz

Eine Überprüfung von Kollektivverträgen auf die Angemessenheit (Gleichwertigkeit) ihrer Einstufungskriterien kann zwar nicht in einem generellen Normprüfungsverfahren erfolgen, jedoch im Einzelfall zwischen den Parteien eines Rechtsstreites oder im Rahmen eines (außerstreitigen) besonderen Feststellungsverfahrens.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0085693

Dokumentnummer

JJR_19940914_OGH0002_009OBA00801_9400000_003
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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