Norm
ASGG §54 Abs2Rechtssatz
Eine Überprüfung von Kollektivverträgen auf die Angemessenheit (Gleichwertigkeit) ihrer Einstufungskriterien kann zwar nicht in einem generellen Normprüfungsverfahren erfolgen, jedoch im Einzelfall zwischen den Parteien eines Rechtsstreites oder im Rahmen eines (außerstreitigen) besonderen Feststellungsverfahrens.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0085693Dokumentnummer
JJR_19940914_OGH0002_009OBA00801_9400000_003