RS OGH 1994/9/19 4Ob562/94, 1Ob2188/96p, 6Ob85/00v, 5Ob74/15s, 4Ob49/16h

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 19.09.1994
beobachten
merken

Norm

ABGB §1488

Rechtssatz

Aber auch ein bloßes verbales Verhalten, wie ein ausgesprochenes Verbot, wird als ausreichende Widersetzlichkeit anerkannt, wenn sich der Servitutsberechtigte daran hält.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0034388

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

11.10.2016
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten