RS OGH 1994/9/19 4Ob100/94

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Veröffentlicht am 19.09.1994
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Norm

UrhG §78

Rechtssatz

Auch durch den mit einer Bildnisveröffentlichung im Zusammenhang stehenden Vorwurf, strafbare Handlungen begangen zu haben, können berechtigte Interessen einer im öffentlichen Leben stehenden, allgemein bekannten Person verletzt werden.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0077945

Dokumentnummer

JJR_19940919_OGH0002_0040OB00100_9400000_005
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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