Norm
MRK Art10 Abs2 IV4bRechtssatz
Bildveröffentlichungen von Politikern ehrenrühriger Art, über ihre Privatsphäre oder Intimssphäre, oder solche, mit denen unrichtige Hinweise über ihre politischen Ansichten oder der Vorwurf strafbarer Handlungen verbunden werden, können aber nicht durch das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung gedeckt sein.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0075421Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
27.02.2012