Beisatz: Hier: Bezahlung der Ablöse an einen Immobilienmakler, wobei das Einbehalten sowie die Weiterleitung von Teilbeträgen auf einer Vereinbarung mit dem Antragsgegner beruhte. (T2)
Beisatz: Hier: Bezahlung der Ablöse an einen Dritten, der weder vom Hauseigentümer zur Vereinbarung und Entgegennahme einer unzulässigen Ablösezahlung wirksam bevollmächtigt war, noch den Ablösebetrag an diesen weitergeleitet hat. (T3)