Norm
MRG §9 Abs2 Z5Rechtssatz
Unter notwendigen Antennen sind auch solche Antennen zu verstehen, die nach dem Stand der jeweiligen Technik den Empfang von Hörfunkprogrammen und Fernsehprogrammen ermöglichen, die mit herkömmlichen Zimmerantennen oder Dachantennen nicht empfangen werden können, also auch Parabolspiegelantennen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0069768Dokumentnummer
JJR_19940920_OGH0002_0050OB00087_9400000_003