RS OGH 1994/9/20 5Ob87/94

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 20.09.1994
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Norm

MRG §9 Abs2 Z5

Rechtssatz

Unter notwendigen Antennen sind auch solche Antennen zu verstehen, die nach dem Stand der jeweiligen Technik den Empfang von Hörfunkprogrammen und Fernsehprogrammen ermöglichen, die mit herkömmlichen Zimmerantennen oder Dachantennen nicht empfangen werden können, also auch Parabolspiegelantennen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0069768

Dokumentnummer

JJR_19940920_OGH0002_0050OB00087_9400000_003
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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