RS OGH 1994/9/20 4Ob90/94, 4Ob268/98k

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 20.09.1994
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Norm

UWG §2 D1

Rechtssatz

Die Bezeichnung einer Ware als "biologisch" ist eine Werbung mit einem Umweltschutzbegriff und eine Beschaffenheitsangabe im Sinne des § 2 Abs 1 UWG.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0078258

Zuletzt aktualisiert am

01.04.2010
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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