Norm
UWG §2 C2aRechtssatz
Ein Irrtum über die Typenbezeichnung eines Markenfernsehgerätes ist aber zumindest dann für den Kaufentschluß der Interessenten nicht mehr relevant, wenn die in der Werbeankündigung enthaltene Funktionsbeschreibung - wie hier - auf die richtige Gerätetype in allen Punkten zutrifft.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0078674Dokumentnummer
JJR_19940920_OGH0002_0040OB00086_9400000_001