RS OGH 1994/9/20 4Ob90/94, 4Ob1042/95

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Veröffentlicht am 20.09.1994
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Norm

UWG §2 C2c
UWG §2 D4

Rechtssatz

Gegen § 2 UWG verstößt es auch, wenn die unrichtige Angabe in einem sogenannten "Systemvergleich" enthalten war, welcher ja gerade die Nennung eines bestimmten Mitbewerbers oder seiner Waren vermeidet. Auch für den Systemvergleich gilt das Wahrheitsgebot. ("Bio - Ziegel").

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0078366

Dokumentnummer

JJR_19940920_OGH0002_0040OB00090_9400000_003
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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