Norm
UbG §3Rechtssatz
Wenn dies eingehende Beweisaufnahmen im Ermittlungsverfahren, in dem das Gericht von Amts wegen und nach freier Überzeugung die entscheidungserheblichen Tatsachen und damit eine für die Zulässigkeit der Unterbringung des Kranken (§ 3 UbG) ausreichend breite Sachverhaltsgrundlage schafft, bereits innerhalb der Viertagesfrist des § 19 Abs 1 UbG getroffen werden können, besteht für die im Regelfall notwendige Zweiteilung des Verfahrens und damit die sogenannte Erstanhörung kein Anlaß.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0075890Dokumentnummer
JJR_19940923_OGH0002_0010OB00591_9400000_001