RS OGH 1994/9/23 1Ob607/94

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 23.09.1994
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Norm

ABGB §140 AG
ABGB §140 An
ABGB §140 Ba
AußStrG §2 Abs2 Z5 F2
ZPO §182

Rechtssatz

Ist ein Unterhaltsbegehren auf einen Prozentsatz einer noch zu ermittelnden Unterhaltsbemessungsgrundlage gerichtet, so ist der Antragsteller nach Einholung der Gehaltsauskunft dahin anzuleiten, sein Unterhaltsbegehren im Sinne einer endgültigen betragsmäßigen Bezifferung umzuformulieren. Dies gilt vor allem auch dann, wenn der vom unterhaltsberechtigten Kind geforderte monatliche Prozentsatz des väterlichen Einkommens einen über dem sogenannten Regelbedarf liegenden Unterhaltsbetrag ergibt.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0028354

Dokumentnummer

JJR_19940923_OGH0002_0010OB00607_9400000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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