RS OGH 1994/9/27 10ObS219/94

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 27.09.1994
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Norm

ASVG §175

Rechtssatz

Die Ausfahrt im Motorboot des Dienstgebers, die während der Freizeit des Versicherten allein aus Freude am Motorbootsfahren unternommen wurde, steht nicht unter Unfallversicherungsschutz, da jedenfalls die subjektive Bedingung einer Ausübungshandlung fehlt.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0084087

Dokumentnummer

JJR_19940927_OGH0002_010OBS00219_9400000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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