RS OGH 1994/10/4 4Ob564/94

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 04.10.1994
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Norm

JN §96

Rechtssatz

Wird mit der Klage ein Anspruch auf Ersatz des Aufwandes geltend gemacht, der dem Beklagten durch die Nebenintervention im Verfahren auf Zahlung des Kaufvertrages entstanden ist und hat die Widerklage Schadenersatzansprüche und Bereicherungsansprüche zum Gegenstand, die aus dem dem Beklagten erteilten Vermittlungsauftrag abgeleitet werden, gehen beide Verfahren auf den Verkauf der Liegenschaft des Klägers zurück, den der Beklagte vermittelt hat, liegt ihnen daher teilweise der gleiche Tatsachenkomplex zugrunde.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0046769

Dokumentnummer

JJR_19941004_OGH0002_0040OB00564_9400000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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