RS OGH 1994/10/4 10ObS197/94, 10ObS80/95, 9ObA419/97a, 10ObS35/00w

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 04.10.1994
beobachten
merken

Norm

ASVG §253

Rechtssatz

Die Erreichung des für die Alterspension maßgeblichen Lebensalters bewirkt bei einem bestehenden Anspruch auf Berufsunfähigkeitspension oder vorzeitige Alterspension nach § 270 ASVG nur, daß die bisher gewährte Pension nahtlos in eine Alterspension übergeht, ohne daß kraft gesetzlicher Anordnung des § 253 ASVG eine eigene Antragstellung erforderlich wäre oder ein neuer Stichtag ausgelöst würde.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0084244

Dokumentnummer

JJR_19941004_OGH0002_010OBS00197_9400000_003
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten