RS OGH 1994/10/4 4Ob88/94

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 04.10.1994
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Norm

EGV Maastricht Art30
EWRA Art11
PrAG §9 Abs2
PrAG §12 Abs2

Rechtssatz

Auch wenn die Gebote des § 9 Abs 2 und des § 12 Abs 2 PrAG als "Verkaufsmodalitäten" im Sinne der zitierten Entscheidung Keck und Mithouard aufzufassen wären, läge eine Handelsbehinderung vor, weil dies Vorschriften nur den Absatz der Erzeugnisse aus anderen Mitgliedstaat (hier: Vertragsstaaten) nachteilig berühren.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0071465

Zuletzt aktualisiert am

11.08.2008
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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