Norm
ABGB §948Rechtssatz
Ob eine festgestellte strafgesetzwidrige Handlung auch einen Mangel an dankbarer Gesinnung bekundet, stellt eine Frage der Einzelfallgerechtigkeit dar, die vom Obersten Gerichtshof nur überprüft werden darf, wenn dem Berufungsgericht ein grober Auslegungsfehler unterlief.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0031380Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
21.03.2022