RS OGH 1994/10/11 1Ob10/94

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 11.10.1994
beobachten
merken

Norm

AHG §1 Cb
AHG §1 CdIb
EO §389 VI
EO §389 VII
EO §390 I

Rechtssatz

Auch eine Ermessensübung des Gerichtes durch Anhörung des Gegners der gefährdeten Partei vor Entscheidung über den Sicherungsantrag kann grob sachwidrig und daher unvertretbar sein. Ob eine solche unvertretbare Ermessensübung vorliegt, hängt ganz von den Umständen des Einzelfalles, vom Vorbringen der gefährdeten Partei und auch von den Ergebnissen des Bescheinigungsverfahrens ab.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0028353

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

16.09.2014
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten