Norm
ABGB §914 IRechtssatz
Verzichtserklärungen sind einschränkend auszulegen. Der Verzicht des Klägers auf laesio enormis kann nicht auch als Verzicht auf den Aufhebungsanspruch beziehungsweise Entschädigungsanspruch nach § 34 Abs 9 des stmk ROG angesehen werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0038546Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
04.05.2017