RS OGH 1994/10/13 15Os121/94, 13Os105/03, 11Os115/10m, 15Os42/14m, 14Os91/19t (14Os92/19i)

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 13.10.1994
beobachten
merken

Norm

StGB §64 Abs1 Z4

Rechtssatz

Für die Verletzung österreichischer Interessen durch eine von einem Ausländer im Ausland begangene, nach § 12 SGG strafbare Handlung genügt "jeder Bezug der Tat zu Österreich", zB, wenn dem Täter das Suchtgift im Ausland zwecks Einfuhr nach Österreich überlassen wird oder wenn das Suchtgift nur durch Österreich durchgeführt werden soll.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0092209

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

18.11.2019
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten