Norm
AngG §23a Abs3 IIIRechtssatz
Der sogenannte Mutterschaftsaustritt nach § 23 Abs 3 AngG ist kein "unberechtigter vorzeitiger Austritt" im Sinne des § 122 Abs 3 Satz 2 ASVG und steht auch nicht in Analogie zur einvernehmlichen Lösung des Dienstverhältnisses oder zur Kündigung durch die Dienstnehmerin dem Wochengeldanspruch entgegen.
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: Arbeitnehmer, Angestellte, Auflösung, Arbeitsverhältnis, Anspruch, Einvernehmen, Einverständnis, wichtiger Grund, gesetzlicher Austrittsgrund, Ende, Beendigung, Kind, Karenz, GeburtEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0028476Dokumentnummer
JJR_19941018_OGH0002_010OBS00101_9400000_001