Norm
ASVG §255 BaRechtssatz
Ein Versicherter, der nur eine Teiltätigkeit eines Lehrberufes ausübt, die nicht als angelernte Tätigkeit anzusehen ist, erlangt durch einen nachträglichen Lehrabschluß ohne jede praktische Anwendung der dort erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten im Erwerbsleben keinen Berufsschutz.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0084449Dokumentnummer
JJR_19941018_OGH0002_010OBS00221_9400000_001