RS OGH 1994/10/18 10ObS221/94, 10ObS150/98a, 10ObS200/01m

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Veröffentlicht am 18.10.1994
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Norm

ASVG §255 Ba

Rechtssatz

Ein Versicherter, der nur eine Teiltätigkeit eines Lehrberufes ausübt, die nicht als angelernte Tätigkeit anzusehen ist, erlangt durch einen nachträglichen Lehrabschluß ohne jede praktische Anwendung der dort erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten im Erwerbsleben keinen Berufsschutz.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0084449

Dokumentnummer

JJR_19941018_OGH0002_010OBS00221_9400000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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