Norm
AngG §27 Z1 E1aRechtssatz
Wenn ein Dienstnehmer während aufrechten Dienstverhältnisses die Kunden seines Arbeitgebers, die er für diesen zu betreuen hatte, für sich selbst abzuwerben sucht, um damit in Zukunft dem Dienstgeber Konkurrenz zu machen, verletzt er grob seine Treuepflicht gegen den Dienstgeber und dieser ist zur Entlassung berechtigt.
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: gesetzlicher Entlassungsgrund, wichtiger Grund, Angestellte, Ende, Beendigung, Arbeitsverhältnis, Untreue, Vertrauensunwürdigkeit, Abwerben, Wettbewerbsverbot, Konkurrenzverbot, ArbeitnehmerEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0031761Dokumentnummer
JJR_19941018_OGH0002_0040OB00103_9400000_004