RS OGH 1994/10/18 4Ob103/94

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 18.10.1994
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Norm

AngG §27 Z1 E1a
AngG §27 E1c

Rechtssatz

Wenn ein Dienstnehmer während aufrechten Dienstverhältnisses die Kunden seines Arbeitgebers, die er für diesen zu betreuen hatte, für sich selbst abzuwerben sucht, um damit in Zukunft dem Dienstgeber Konkurrenz zu machen, verletzt er grob seine Treuepflicht gegen den Dienstgeber und dieser ist zur Entlassung berechtigt.

Entscheidungstexte

Schlagworte

SW: gesetzlicher Entlassungsgrund, wichtiger Grund, Angestellte, Ende, Beendigung, Arbeitsverhältnis, Untreue, Vertrauensunwürdigkeit, Abwerben, Wettbewerbsverbot, Konkurrenzverbot, Arbeitnehmer

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0031761

Dokumentnummer

JJR_19941018_OGH0002_0040OB00103_9400000_004
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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