Norm
ABGB §1295 ff IIb2Rechtssatz
Tritt ein ausgegliedertes Unternehmen ausschließlich als Vertreter einer Gebietskörperschaft im Rahmen der Privatwirtschaftsverwaltung auf, damit ist auch der Vertreter an die Vergabenormen gebunden; für Pflichtwidrigkeiten haftet die vertretene Gebietskörperschaft.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0030353Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
03.09.2010