Norm
FBG §10 Abs2Rechtssatz
Einem Firmenträger, der sich durch die Neueintragung eines Rechtsträgers in das Firmenbuch mit einer gegen den Firmenausschließlichkeitsgrundsatz nach § 30 Abs 1 HGB verstoßenden Firma verletzt erachtet, steht in unmittelbarer Verfolgung seiner rechtlich geschützten Interessen der Rekurs gegen den Eintragungsbeschluss oder die Unterlassungsklage offen. Die Anregung einer amtswegigen Löschung ist aber nicht das Mittel zur Durchsetzung seiner Rechtsansprüche.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0059127Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
24.02.2012