Norm
StGB §149Rechtssatz
Falscher ÖBB-Ermäßigungsausweis:
Die Täuschung kann erst während der Fahrt durch Vorweisung des gefälschten Ermäßigungsausweises gegenüber dem Schaffner bewirkt werden, nicht aber schon beim Ankauf preisermäßigter Fahrkarten vor Fahrtantritt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0094728Dokumentnummer
JJR_19941020_OGH0002_0120OS00141_9400000_001