RS OGH 1994/10/21 5Ob91/94

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Veröffentlicht am 21.10.1994
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Norm

MRG §16
WWG §15 Abs10

Rechtssatz

Von der Rückzahlung der für die Wiederherstellung eines bestimmten Mietobjektes aufgewendeten Förderungsmittel kann bei gleichzeitiger Förderung anderer Wiederherstellungsarbeiten am betreffenden Gebäude mit noch aushaftenden Fondsmitteln nur dann die Rede sein, wenn die auf das einzelne Mietobjekt entfallenden Fondsmittel durch einen konkreten Widmungsakt rechtlich abgegrenzt wurden.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0070150

Dokumentnummer

JJR_19941021_OGH0002_0050OB00091_9400000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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