Norm
MRG §16Rechtssatz
Von der Rückzahlung der für die Wiederherstellung eines bestimmten Mietobjektes aufgewendeten Förderungsmittel kann bei gleichzeitiger Förderung anderer Wiederherstellungsarbeiten am betreffenden Gebäude mit noch aushaftenden Fondsmitteln nur dann die Rede sein, wenn die auf das einzelne Mietobjekt entfallenden Fondsmittel durch einen konkreten Widmungsakt rechtlich abgegrenzt wurden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0070150Dokumentnummer
JJR_19941021_OGH0002_0050OB00091_9400000_002