Norm
WWG §15 Abs10Rechtssatz
Von der "Wiederherstellung" einer Wohnung kann dann nicht gesprochen werden, wenn es sich nur um die Behebung geringfügiger Beschädigungen mit unbedeutendem Kostenaufwand handelte.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0083105Dokumentnummer
JJR_19941021_OGH0002_0050OB00091_9400000_003