RS OGH 1994/10/24 2Bkd2/94, 4Bkd1/96, 1Bkd1/13, 27Os7/14b, 24Ds2/18f, 30Ds3/19y, 27Ds5/19w

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Veröffentlicht am 24.10.1994
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Norm

DSt 1990 §19 Abs1

Rechtssatz

Es ist dem Ansehen des Standes abträglich, wenn der Rechtsanwalt vor ebendemselben Gericht einmal in eigener Sache als Beschuldigter und einmal als Parteienvertreter agiert.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0056745

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

29.09.2020
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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