Norm
JN §92aRechtssatz
Mit dem Begehren auf Ersatz des Wertes eines mangels vertraglich geschuldeter Verwahrungspflichten entlaufenen und in der Folge verunglückten Tieres wird kein "reiner Vermögenssachen", sondern ein Sachschade im Sinne des § 92 a JN geltend gemacht.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0046724Dokumentnummer
JJR_19941027_OGH0002_0060OB00638_9400000_001