RS OGH 1994/10/27 6Ob638/94

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 27.10.1994
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Norm

JN §92a

Rechtssatz

Mit dem Begehren auf Ersatz des Wertes eines mangels vertraglich geschuldeter Verwahrungspflichten entlaufenen und in der Folge verunglückten Tieres wird kein "reiner Vermögenssachen", sondern ein Sachschade im Sinne des § 92 a JN geltend gemacht.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0046724

Dokumentnummer

JJR_19941027_OGH0002_0060OB00638_9400000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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