RS OGH 1994/10/27 6Ob28/94, 8Ob139/98v, 4Ob11/10m

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 27.10.1994
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Norm

GmbHG §15 Abs1
KO §3 Abs1

Rechtssatz

Die Bestellung oder Abberufung eines Geschäftsführers als rein organisatorischer Vorgang unterliegt im Gesellschaftskonkurs keine Mitwirkung von Konkursorganen.

Entscheidungstexte

  • 6 Ob 28/94
    Entscheidungstext OGH 27.10.1994 6 Ob 28/94
  • 8 Ob 139/98v
    Entscheidungstext OGH 22.10.1998 8 Ob 139/98v
    Beisatz: Die Tatsache, daß das Vermögen der GesmbH konkursverfangen ist, kann weder Abberufung noch Neubestellung des Geschäftsführers hindern. (T1) Veröff: SZ 71/176
  • 4 Ob 11/10m
    Entscheidungstext OGH 08.06.2010 4 Ob 11/10m
    Auch; Beisatz: Außer eine solche Entscheidung führte zu Ansprüchen des Geschäftsführers gegen die Gesellschaft. (T2); Beisatz: Der Wechsel eines Gesellschafters kann nicht anderes beurteilt werden. (T3); Veröff: SZ 2010/66

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0059903

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

26.02.2013
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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