Norm
GmbHG §15 Abs1Rechtssatz
Die Bestellung oder Abberufung eines Geschäftsführers als rein organisatorischer Vorgang unterliegt im Gesellschaftskonkurs keine Mitwirkung von Konkursorganen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0059903Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
26.02.2013