RS OGH 1994/11/8 5Ob76/94, 5Ob197/05i, 5Ob40/06b, 5Ob110/06x, 5Ob59/20t

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 08.11.1994
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Norm

GBG §87 Abs1

Rechtssatz

Sind alle wesentlichen Eintragungsgrundlagen für einen bestimmten Verbücherungsakt in einer Urkunde enthalten, die auch kein Bedenken gegen ihre Vollständigkeit erweckt, so bedarf es nur der Vorlage dieser Urkunde im Original. Ist allerdings ein vollständiges Bild über den Inhalt des zu verbüchernden Vertrages nur aus mehreren Urkunden zusammen zu gewinnen, dann sind alle einzelnen von ihnen Urkunden, auf Grund deren im Sinne des § 87 Abs 1 GBG die betreffende Eintragung erfolgen soll.

Entscheidungstexte

  • 5 Ob 76/94
    Entscheidungstext OGH 08.11.1994 5 Ob 76/94
  • 5 Ob 197/05i
    Entscheidungstext OGH 20.09.2005 5 Ob 197/05i
    Beisatz: Im konkreten Fall ist die im Original vorgelegte Urkunde danach zu prüfen, ob die enthaltenen Erklärungen der vertragsschließenden Teile ausreichen, um die begehrte Vormerkung zu bewilligen. (T1); Beisatz: Hier: Bei Verlust der Kaufvertragsurkunde muss es ausreichen, dass beide Parteien des Vertrages einvernehmlich und in beglaubigter Form den Inhalt des früher abgeschlossenen Vertrages bekräftigen und bestätigen. (T2)
  • 5 Ob 40/06b
    Entscheidungstext OGH 21.03.2006 5 Ob 40/06b
    Beisatz: Wird in einem dem Grundbuchsgesuch beigelegten Ergänzungsvertrag ausdrücklich auf Bestimmungen der der ursprünglichen Eintragung zugrunde liegenden Urkunde Bezug genommen, ist die Vorlage auch dieser Grundbuchsurkunde im Original oder der ausdrückliche Hinweis auf das Erliegen der Originalurkunde beim Grundbuchsgericht Voraussetzung der Bewilligung. (T3)
  • 5 Ob 110/06x
    Entscheidungstext OGH 27.06.2006 5 Ob 110/06x
    Beis wie T1; Beis ähnlich wie T2; Beisatz: Hier: Tauschvertrag in dem der Inhalt eines früher abgeschlossenen Vertrages bekämpft und bestätigt wird. (T4)
  • 5 Ob 59/20t
    Entscheidungstext OGH 04.05.2020 5 Ob 59/20t

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0061072

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

21.07.2020
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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