Norm
AußStrG §170Rechtssatz
Handelt es sich bei der nachgelassenen Sache um ein Wohnungseigentumsobjekt, so muß - soll die Versteigerung des Mindestanteiles vermieden werden - bereits vor der Einantwortung eine dem § 8 Abs 1 WEG entsprechende Erbteilung vorliegen und dieser gemäß durch die Einantwortung der Eigentumsübergang am Mindestanteil an eine Person (bzw an Ehegatten) bewirkt werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0037879Dokumentnummer
JJR_19941108_OGH0002_0050OB00127_9400000_001