RS OGH 1994/11/8 5Ob127/94

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Veröffentlicht am 08.11.1994
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Norm

AußStrG §170
WEG §8 Abs1

Rechtssatz

Handelt es sich bei der nachgelassenen Sache um ein Wohnungseigentumsobjekt, so muß - soll die Versteigerung des Mindestanteiles vermieden werden - bereits vor der Einantwortung eine dem § 8 Abs 1 WEG entsprechende Erbteilung vorliegen und dieser gemäß durch die Einantwortung der Eigentumsübergang am Mindestanteil an eine Person (bzw an Ehegatten) bewirkt werden.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0037879

Dokumentnummer

JJR_19941108_OGH0002_0050OB00127_9400000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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