Norm
ArbVG §105Rechtssatz
Bei der Frage, ob die Arbeitnehmerin nach vertragsrechtlichen Grundsätzen überhaupt wirksam gekündigt worden ist, handelt es sich nicht um eine Prozeßvoraussetzung, über die in Beschlußform zu entscheiden und im Verneinungsfall die Klage zurückzuweisen wäre, sondern um eine Vorfrage, die im Verneinungsfall zur Abweisung in Urteilsform führen muß. (§ 48 ASGG)
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0051532Dokumentnummer
JJR_19941110_OGH0002_008OBA00317_9400000_001