RS OGH 1994/11/17 15Os140/94, 15Os86/96 (15Os87/96), 14Os44/06m, 14Os20/06g, 15Os78/06v, 11Os147/07p

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Veröffentlicht am 17.11.1994
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Norm

StPO 3281 Abs1 Z5 B
StPO §258 Abs2 A

Rechtssatz

Indizienbeweise sind nach der Strafprozessordnung zulässig und beim Leugnen des Angeklagten, wenn Tatzeugen oder sonstige unmittelbare Beweise fehlen, die einzige Grundlage des Schuldspruchs.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0098249

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

21.12.2020
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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