Norm
StPO 3281 Abs1 Z5 BRechtssatz
Indizienbeweise sind nach der Strafprozessordnung zulässig und beim Leugnen des Angeklagten, wenn Tatzeugen oder sonstige unmittelbare Beweise fehlen, die einzige Grundlage des Schuldspruchs.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0098249Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
21.12.2020