RS OGH 1994/11/17 12Os120/94 (12Os121/94, 12Os156/94), 17Os30/13k

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 17.11.1994
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Norm

StGB §293

Rechtssatz

§ 293 StGB stellt allein auf den Schutz innerstaatlicher Hoheitsrechte im Zusammenhang mit der Rechtspflege ab.

Entscheidungstexte

  • 12 Os 120/94
    Entscheidungstext OGH 17.11.1994 12 Os 120/94
  • 17 Os 30/13k
    Entscheidungstext OGH 06.03.2014 17 Os 30/13k
    Vgl; Beisatz: Dem Jugendwohlfahrtsträger kam im Tatzeitpunkt bloß die - rechtsgeschäftlich eingeräumte - Vertretung vor Gericht nach Maßgabe des § 212 Abs 2 ABGB in der damals geltenden Fassung zu. Übergabe der Meldebestätigung an den Jugendwohlfahrtsträger bedeutet demnach nicht Gebrauch in einem verwaltungsbehördlichen Verfahren. (T1)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0096392

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

10.04.2014
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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