RS OGH 1994/11/18 1R316/94

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Veröffentlicht am 18.11.1994
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Norm

GebAG §51

Rechtssatz

Kein Anspruch auf eine Verdoppelung der Gebühr für Mühewaltung nach § 51 GebAG, wenn der Wert einer Liegenschaft mit und ohne Berücksichtigung eines bestehenden Bestandrechtes zu schätzen war.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OLG0819:1994:RI0000013

Dokumentnummer

JJR_19941118_OLG0819_00100R00316_9400000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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