RS OGH 1994/11/21 1Bkd4/94, 1Bkd8/99, 2Bkd4/03, 1Bkd4/08, 20Ds6/19s

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 21.11.1994
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Norm

DSt 1990 §1 Abs1 A
DSt 1990 §1 Abs1 D

Rechtssatz

Die vorsätzliche Verletzung der Verpflichtung als Treuhänder ist eine so schwerwiegende, dass auch schon die Kenntnis eines kleinen Personenkreises genügt, um - neben der Berufspflichtenverletzung - den Tatbestand der Beeinträchtigung von Ehre und Ansehen des Standes zu erfüllen.

Entscheidungstexte

  • 1 Bkd 4/94
    Entscheidungstext OGH 21.11.1994 1 Bkd 4/94
  • 1 Bkd 8/99
    Entscheidungstext OGH 04.10.1999 1 Bkd 8/99
    Auch
  • 2 Bkd 4/03
    Entscheidungstext OGH 26.01.2004 2 Bkd 4/03
    nur: Die Verletzung der Verpflichtung als Treuhänder ist eine so schwerwiegende, dass auch schon die Kenntnis eines kleinen Personenkreises genügt, um - neben der Berufspflichtenverletzung - den Tatbestand der Beeinträchtigung von Ehre und Ansehen des Standes zu erfüllen. (T1)
  • 1 Bkd 4/08
    Entscheidungstext OGH 08.09.2008 1 Bkd 4/08
    Vgl; Beisatz: Die Verletzung einer Zahlungsverpflichtung im Zusammenhang mit dem treuhändigen Halt einer Löschungsquittung verwirklicht die Disziplinarvergehen sowohl der Beeinträchtigung von Ehre und Ansehen des Standes, als auch der Berufspflichtenverletzung. (T2)
  • 20 Ds 6/19s
    Entscheidungstext OGH 12.05.2020 20 Ds 6/19s

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0054896

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

08.06.2020
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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