RS OGH 1994/11/21 Bkv1/93, Bkv2/93

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Veröffentlicht am 21.11.1994
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Norm

RAO §21c Z7

Rechtssatz

Auch nach dem Erkenntnis des VfGH vom 24.07.1994, V 61/94, V 72/94, mit welchem § 25 RL-BA als gesetzwidrig aufgehoben wurde, ist es zwar zulässig, daß sich Rechtsanwälte mit verschiedenen Kanzleisitzen zu einer Gesellschaft zusammenschließen, die Gesellschaft selbst darf aber gemäß § 21 c Z 7 RAO nur einen einzigen Kanzleisitz haben.

Entscheidungstexte

  • Bkv 1/93
    Entscheidungstext OGH 21.11.1994 Bkv 1/93
  • Bkv 2/93
    Entscheidungstext OGH 21.11.1994 Bkv 2/93

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0072121

Dokumentnummer

JJR_19941121_OGH0002_000BKV00001_9300000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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