Norm
UWG §1 D3aRechtssatz
Eine schmarotzerische Ausbeutung der Leistungen des Begünstigten kann nicht gerechtfertigt werden, daß die übernommenen Schuldrucksorten vom Landesschulrat "approbiert" werden. Eine allfällige Begünstigung der Klägerin durch den Landesschulrat könnte, wenn sie unter sittenwidrigen Umständen erfolgt, von Mitbewerbern mit einem Unterlassungsanspruch gemäß § 1 UWG bekämpft werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0078590Dokumentnummer
JJR_19941122_OGH0002_0040OB00078_9400000_003