RS OGH 1994/11/22 4Ob78/94

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 22.11.1994
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Norm

UWG §1 D3a
UWG §14 C
UWG §18

Rechtssatz

Eine schmarotzerische Ausbeutung der Leistungen des Begünstigten kann nicht gerechtfertigt werden, daß die übernommenen Schuldrucksorten vom Landesschulrat "approbiert" werden. Eine allfällige Begünstigung der Klägerin durch den Landesschulrat könnte, wenn sie unter sittenwidrigen Umständen erfolgt, von Mitbewerbern mit einem Unterlassungsanspruch gemäß § 1 UWG bekämpft werden.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0078590

Dokumentnummer

JJR_19941122_OGH0002_0040OB00078_9400000_003
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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