RS OGH 1994/11/23 10ObS252/94, 10ObS296/98x, 10ObS134/17d, 10ObS56/16g

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Veröffentlicht am 23.11.1994
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Norm

ASVG §193

Rechtssatz

Ob der Träger der Unfallversicherung die Unfallheilbehandlung unmittelbar durch hiezu bestimmte Einrichtungen oder Ärzte gewährt oder einen Krankenversicherungsträger mit der Durchführung der Heilbehandlung gegen Kostenersatz betraut, liegt im freien Ermessen des Versicherungsträgers, dessen Entscheidung auch durch Klage beim Arbeitsgericht und Sozialgericht nicht angefochten werden kann.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0084261

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

30.01.2019
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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