RS OGH 1994/11/23 1Ob33/94, 9Ob95/01p, 6Ob61/05x

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 23.11.1994
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Norm

ABGB §861

Rechtssatz

Das privatrechtliche Subventionsverhältnis, das auch die Bereitstellung von Personal auf Kosten des Subventionsgebers umfassen kann, wird durch den Abschluß eines Vertrages sui generis begründet.

Entscheidungstexte

  • 1 Ob 33/94
    Entscheidungstext OGH 23.11.1994 1 Ob 33/94
  • 9 Ob 95/01p
    Entscheidungstext OGH 09.05.2001 9 Ob 95/01p
    Vgl auch; Beisatz: Die Vergabe erfolgt im Fall der Privatwirtschaftsverwaltung nicht durch Bescheid, sondern auf privatrechtlichem Weg, in der Regel durch Vertrag. (T1)
  • 6 Ob 61/05x
    Entscheidungstext OGH 06.10.2005 6 Ob 61/05x
    Vgl auch; Beisatz: Die Förderungsverwaltung ist im Zweifel privatrechtliches Handeln. Dies gilt auch für die Förderungsbeträge, die aufgrund der Teilnahme von Landwirten an Förderungsprogrammen im Rahmen des ÖPUL gemäß der Verordnung (EWG) Nr2078/92 auszuzahlen sind. (T2)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0037100

Dokumentnummer

JJR_19941123_OGH0002_0010OB00033_9400000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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