Norm
VersVG §12 Abs3Rechtssatz
Die Annahme eines stillschweigenden Verzichtes auf den Verfristungseinwand ist insbesondere auch unter dem Aspekt des Verstoßes gegen Treu und Glauben an entsprechend strenge Anforderungen geknüpft.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0080342Dokumentnummer
JJR_19941123_OGH0002_0070OB00031_9400000_001