RS OGH 1994/11/23 7Ob31/94

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 23.11.1994
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Norm

VersVG §12 Abs3

Rechtssatz

Die Annahme eines stillschweigenden Verzichtes auf den Verfristungseinwand ist insbesondere auch unter dem Aspekt des Verstoßes gegen Treu und Glauben an entsprechend strenge Anforderungen geknüpft.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0080342

Dokumentnummer

JJR_19941123_OGH0002_0070OB00031_9400000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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