Norm
MRG §30 Abs2 Z6 BRechtssatz
Bloßes Schlafen nach Nachtarbeit sowie das Zubereiten einfacher Speisen vor dem Schlafengehen ist noch keine Wohnungsnutzung, die einen zumindest teilweisen wirtschaftlichen und familiären Schwerpunkt in einer Wohnung begründet.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0070244Zuletzt aktualisiert am
25.09.2008