RS OGH 1994/11/23 10ObS241/94, 10ObS99/95, 10ObS2024/96m, 10ObS2206/96a, 10ObS2275/96y, 10ObS149/97b

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Veröffentlicht am 23.11.1994
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Norm

GSVG §133 Abs2

Rechtssatz

§ 133 Abs 2 GSVG in der Fassung der 19. Nov (BGBl 1993/336) lässt bei der Beurteilung der dauernden Erwerbsunfähigkeit von Kleingewerbebetreibenden nur mehr eine qualifizierte Verweisung zu, wie dies bei unselbständig Erwerbstätigen schon vor dem fünfzigsten Lebensjahr der Fall ist. Ein Tätigkeitsschutz besteht jedoch zwischen dem fünfzigsten und dem fünfundfünfzigsten Lebensjahr nicht.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0086434

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

16.04.2018
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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